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![]() UNFALLVERSICHERUNGDie gesetzliche Unfallversicherung in Österreich schützt Arbeitnehmer:innen vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 6,7 Millionen Personen versichert. Diese Versicherung stellt die „Haftpflicht“ der Arbeitgeber:innen dar, weshalb nur sie für die Beiträge unselbständig Erwerbstätiger aufkommen. Selbständige sowie Schüler:innen, Studierende und Mitglieder von Hilfsorganisationen sind ebenfalls abgedeckt, ohne Beiträge zahlen zu müssen.Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht für private Unfälle zuständig; in solchen Fällen greifen Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betreut die meisten Versicherten, während die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) Selbständige abdeckt. Zudem kümmern sich spezielle Institutionen um Beamtinnen und Beamte.Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen unter anderem die Verhütung von Unfällen, medizinische Behandlung, Rehabilitation sowie die Auszahlung von Renten und Entschädigungen im Schadensfall. Im Jahr 2022 wurden 88.043 Renten ausgezahlt, wovon 86,3 % Versehrtenrenten waren.
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