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Ärzte Haft­pflichtversicherung Freiberuflich

SICHERHEIT &
LEBENSQUALITÄT

 

 

Kurz erklärt

Ärzte Haft­pflicht für Freiberufliche

 

Ärzteservice  || Haft­pflichtversicherung Freiberuflich || Ärzte Haft­pflicht für Angestellte|| Ärzte haftpflich für Exedenten ||  Ärzte Haft­pflicht für Sachverständige || Ärzte Rechtschutz für Freiberuflich || Ärzte Rechtsschutz für Angestelltet || Ordination Technik Kasko || Ordination Einzelgeräte Kasko g || Betriebsunterbrechung für Ärzte|| Unfall­ver­si­che­rung für Ärzte || Kranken­ver­si­che­rung ||Cyberversicherung für Ärzte

Für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte ist die Haft­pflichtversicherung seit dem Jahr 2010 eine gesetzliche Pflichtversicherung. Gesetzliche Grundlage ist für Humanmediziner § 52d Ärztegesetz und für Zahnärzte § 26c Zahnärztegesetz. Der Nachweis für das Bestehen der Pflichtversicherung muss direkt vom Versicherer an die jeweilige Landeskammer übermittelt werden. Eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit ohne Nachweis einer gesetzeskonformen Haft­pflichtversicherung ist in Österreich nicht möglich.

Warum ?

Zwingend können Haft­pflichtversicherungen dort sein, wo der Gesetzgeber ein besonderes Risiko sieht, etwa in der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht. Daher müssen Fahrzeughalter eine Kfz-Haft­pflichtversicherung abschließen. Aufgrund derselben Logik definiert der Gesetzgeber für immer mehr Berufe gesetzlich verpflichtenden Haft­pflicht-Versicherungsschutz, damit ein allenfalls erhobener Schadenersatzanspruch jedenfalls befriedigt werden kann: so auch für Ärzte und Zahnärzte.
  MTS-Versicherungswelt, bietet Ihnen weit mehr als den reinen Verkauf von Versicherungen. Als unabhängiger und kompetenter Partner beraten wir Sie umfassend und individuell – stets mit dem Ziel, Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern. Dabei setzen wir moderne digitale Technologien ein, um Beratungsprozesse effizient zu gestalten und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu reduzieren. So gewährleisten wir eine verantwortungsbewusste, zeitsparende und zukunftsorientierte Versicherungsvermittlung.

 


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Wissenswertes zu ÄRZTENHAFTPFLICHT

Wovor schützt die Ärzte Haft­pflichtversicherung den Arzt bzw. die Ärztin?

Die Haft­pflichtversicherung schützt den Arzt bzw. die Ärztin vor der finanziellen Inanspruchnahme durch Dritte, das sind im wesentlichen Patienten. Außerdem kommt es immer wieder zu Regressen, zum Beispiel von Krankenanstalten, wenn sich herausstellt, dass aufgrund von Behandlungsfehlern Folgebehandlungen erforderlich wurden. Diese werden dann zum Beispiel vonseiten des leistungserbringenden Sozialversicherers vom Behandler oder dessen Haft­pflichtversicherung rückgefordert.

Welche Vorteile bringt die Ärzteservice Haft­pflichtversicherung mit sich?

Die Ärzteservice Berufshaftpflichtversicherung bietet über den gesetzlichen Deckungsumfang hinaus, viele weitere Vorteile um Sie umfassend abgesichert zu wissen:

  • Versicherungssumme bis 10 Millionen wählbar
  • Rückwärtsdeckung für die gesamte medizinische Tätigkeit ab Beginn der Berufsausübung
  • Deckung für kosmetische Operationen auch ohne medizinische Indikation
  • Schäden aufgrund Wrongful Birth, Wrongful Life, Wrongful Conception sind ebenfalls vollumfänglich versichert.

Mitversicherte Tätigkeiten

 Neben den genannten Vorteilen sind Notarzteinsätze, Tätigkeiten als Belegarzt, Tätigkeiten als Sportarzt, Vertretungsarzt, Schularzt, Betriebsarzt und Amtsarzt ebenfalls mitversichert.

Haft­pflichtversicherung im Zusammenhang freiwilliger medizinischer Leistungen

Wenn Sie bereits eine Haft­pflichtversicherung für freiberuflich tätige ÄrztInnen und ZahnärztInnen bei Ärzteservice abgeschlossen haben, sind freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Corona Einsatz jedenfalls mitversichert.

Haft­pflichtversicherung im Zusammenhang mit Corona-Impfung

Bei bleibenden Schädigungen greift das Impfschadengesetz. Allerdings kann ein Arzt zur Verantwortung gezogen werden, etwa wenn es zu Aufklärungsfehlern oder einer fehlenden Aufklärung über die Impfrisiken kommt. Hier greift die Ärzte Haft­pflichtversicherung. Patienten können bei schwereren Folgewirkungen, zum Beispiel mehrtägiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Impfung, auf Schadenersatz durch Verdienstentgang klagen. Ärzteservice stellt für alle Ärzteservice Kunden mit bestehender Haft­pflichtversicherung, egal ob angestellt oder freiberuflich tätig, den erweiterten Versicherungsschutz für die Tätigkeit im Zuge von Massenimpfungen kostenlos zur Verfügung.

Bei Fragen oder Anliegen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da!

Für Anfragen betreffend Ordinationsgemeinschaften, Ärzte-GmbHs, Gemeinschaftspraxen, Krankenanstalten und Ambulatorien verwenden Sie bitte den Fragebogen Sondertarifierung.

Geben Sie uns Ihre Wünsche bekannt. Gerne beraten wir Sie persönlich,
handset+43 6991 4951466 envelope office@mts-versicherungswelt.at


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