Haftpflichtversicherung im Zusammenhang freiwilliger medizinischer Leistungen
Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige ÄrztInnen und ZahnärztInnen bei Ärzteservice abgeschlossen haben, sind freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Corona Einsatz jedenfalls mitversichert.
Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Corona-Impfung
Bei bleibenden Schädigungen greift das Impfschadengesetz. Allerdings kann ein Arzt zur Verantwortung gezogen werden, etwa wenn es zu Aufklärungsfehlern oder einer fehlenden Aufklärung über die Impfrisiken kommt. Hier greift die Ärzte Haftpflichtversicherung. Patienten können bei schwereren Folgewirkungen, zum Beispiel mehrtägiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Impfung, auf Schadenersatz durch Verdienstentgang klagen. Ärzteservice stellt für alle Ärzteservice Kunden mit bestehender Haftpflichtversicherung, egal ob angestellt oder freiberuflich tätig, den erweiterten Versicherungsschutz für die Tätigkeit im Zuge von Massenimpfungen kostenlos zur Verfügung.