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Kranken Tagegeld

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KRANKEN TAGEGELD

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Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung österreichweit

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

 

 

Die Beantragung des Krankentagegeldes erfolgt in der Regel über Ihren Versicherer oder die Krankenkasse. Dabei ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erforderlich, die regelmäßig aktualisiert werden muss. Zudem sollten Sie darauf achten, die Fristen für die Meldung und den Nachweis der Erkrankung einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Bedingungen und Leistungen Ihres Vertrages, um im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein.

 

MTS-Versicherungswelt, bietet Ihnen weit mehr als den reinen Verkauf von Versicherungen. Als unabhängiger und kompetenter Partner beraten wir Sie umfassend und individuell – stets mit dem Ziel, Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern. Dabei setzen wir moderne digitale Technologien ein, um Beratungsprozesse effizient zu gestalten und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu reduzieren. So gewährleisten wir eine verantwortungsbewusste, zeitsparende und zukunftsorientierte Versicherungsvermittlung.
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Private Kranken­ver­si­che­rung

 

Gemeinsam analysieren wir Ihre spezifischen Gesundheitsanforderungen

 Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre persönlichen Präferenzen, um die beste Lösung für Sie zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Unabhängigkeit bei der Auswahl der idealen Gesundheitsvorsorge, denn wir arbeiten ausschließlich in Ihrem besten Interesse. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um Ihren Schutz und Ihr Wohlbefinden maximieren zu können – denn Ihre Gesundheit verdient die beste Betreuung!

Gesetzliche Pflichtversicherung

In Österreich betrifft nahezu alle Erwerbstätigen. Die Hauptakteure sind die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für Angestellte und Arbeiter, die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für Selbständige und Bauern sowie die BVAEB für Staatsbedienstete und Beschäftigte im Eisenbahn- und Bergbauwesen. Angestellte werden durch ihren Arbeitgeber bei der ÖGK versichert, während Selbständige sich selbst bei der SVS ver­sichern müssen. Für bestimmte Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte besteht zudem die Möglichkeit, zwischen gesetzlicher und privater Kranken­ver­si­che­rung zu wählen. Diese „Opting-Out“-Regelung erlaubt es ihnen, zusätzliche Leistungen wie Sonderklasse über eine private Zusatzversicherung zu vereinbaren.

Während Angestellte und Arbeiter vom Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Stützpunkt im jeweiligen Bundesland versichert werden müssen, sind Selbständige und Bauern bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert. Für Staatsbedienstete und Bedienstete im Bereich Eisenbahn und Bergbau ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig. Besonderheiten gibt es für Freiberufler, die sich in branchenspezifischen Kammern organisiert haben. Zu diesen Berufsgruppen gehören etwa Apotheker, Ärzte, Steuerberater, Ziviltechniker, Rechtsanwälte und Notare. Für Angehörige dieser Berufsgruppen eröffnet die „Opting-Out“– Regel die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und einer privaten Kranken­ver­si­che­rung zu wählen. Entscheiden sie sich für eine gänzlich private Kranken­ver­si­che­rung, so können zum Beispiel Mehr-Leistungen wie Sonderklasse analog zur privaten Zusatzversicherung in einem gleich mitvereinbart werden.

Sonderklassenversicherung

Die Beiträge für eine Sonderklassenversicherung hängen hauptsächlich vom Eintrittsalter und dem örtlichen Geltungsbereich ab, der zwischen österreichweiter oder bundeslandspezifischer Deckung variiert. Da die Kosten für Krankenhausaufenthalte je Bundesland unterschiedlich sind, schwanken auch Prämien und Selbst­behalte entsprechend. Selbst­behalte unterscheiden sich zudem je nach Anbieter und Tarif. Viele Versicherer bieten dabei Vergünstigungen wie den Wegfall des Selbst­behalts beim ersten Klinikaufenthalt oder einen Wechsel in einen Tarif ohne Selbst­behalt ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Bei Kindern sind die Selbst­behalte meist halbiert, bei Unfallspitalsaufenthalten sowie Schwangerschaft und Entbindung entfallen sie in der Regel vollständig.

Der Ambulante Tarif 

deckt ambulante Behandlungen wie Wahlarztbesuche, physio- und psychotherapeutische Therapien sowie ambulante Operationen ab. Da Wahlärzte nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen, zahlen Sie die Kosten zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung ein, meist zwischen 50 % und 80 %. Die Prämie richtet sich nach einem jährlichen Höchstsatz; höhere Leistungen bedeuten höhere Beiträge. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen ist wichtig. Die Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung sinnvoll und sollte frühzeitig abgeschlossen werden, um Vorerkrankungen zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gern individuell bei der Tarifwahl.

Krebsversicherung: Eine essentielle Absicherung für Ihre Gesundheit

Die Sorge um die eigene Gesundheit steht bei vielen Menschen im Vordergrund, wobei die Diagnose „Krebs“ eine der größten Ängste darstellt. Statistiken zeigen, dass in Österreich jährlich etwa 41.000 Per­sonen an Krebs erkranken. Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen nicht nur die gesundheitlichen Risiken, sondern auch die potenziellen finanziellen Belastungen, die eine solche Diagnose mit sich bringen kann. Wenn die berufliche Tätigkeit aufgrund der Erkrankung für längere Zeit eingeschränkt ist, müssen oft Ersparnisse angegriffen werden, um die laufenden Kosten zu decken.

Obwohl wir nicht die emotionalen Herausforderungen der Diagnose „Krebs“ beseitigen können, haben wir die Möglichkeit, das finanzielle Risiko durch eine Krebsversicherung signifikant zu reduzieren.

Im heimischen Versicherungsmarkt ist das Angebot an Krebsversicherungen begrenzt, doch die Krebsversicherung der DONAU Versicherung stellt eine wertvolle Option dar. Neben der finanziellen Unterstützung bei den im Vertrag definierten Krebserkrankungen bietet diese Versicherung die Möglichkeit, eine medizinische Zweitmeinung einzuholen. Durch die Zusammenarbeit mit „MediGuide“ können Therapieansätze an führenden internationalen Institutionen überprüft werden, was möglicherweise zu einem verbesserten Heilungserfolg führt.

Ein weiterer Pluspunkt der DONAU Krebsversicherung ist der vereinfachte Antragsprozess: Lediglich zwei Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden, und im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern ist keine familiäre Anamnese erforderlich – nur der persönliche Gesundheitszustand zählt bei der Antragstellung.

 


Ihre Vorteile: Sicherheit & Lebensqualität


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