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Auto­ver­si­che­rung

SICHERHEIT &
LEBENSQUALITÄT

 

Kurz erklärt

AUTOVERSICHERUNG

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Für die Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ist der Abschluss einer Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die durch Schäden entstehen können, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese sind zwar freiwillig, werden jedoch insbesondere bei Neufahrzeugen oder hochwertigen Modellen dringend empfohlen, da sie einen erweiterten Schutz bieten – etwa bei Diebstahl, Unfallschäden oder Naturgewalten. Zudem ist bei Fahrzeugen, die finanziert oder geleast werden, häufig vertraglich festgelegt, dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden muss

  MTS-Versicherungswelt,bietet Ihnen weit mehr als den reinen Verkauf von Versicherungen. Als unabhängiger und kompetenter Partner beraten wir Sie umfassend und individuell stets mit dem Ziel, Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern. Dabei setzen wir modernedigitale Technologien ein, um Beratungsprozesse effizient zu gestalten und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu reduzieren. So gewährleisten wir eine verantwortungsbewusste, zeitsparende und zukunftsorientierte Versicherungsvermittlung.

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IHR Sicherheitstank.

Ein Behälter voller Lebensqualität

Ganz gleich, ob Sie ein Fahrzeug mit zwei oder vier Rädern besitzen oder selbst am Steuer sitzen: Treten Sie ein und erkunden Sie die geeignete Versicherung für eine sichere Fahrt.

Es gibt kaum etwas Vergleichbares, wenn es darum geht, das Gefühl von Freiheit und Freude am Fahren zu erleben. Wenn man sich hinter das Steuer setzt und die Straßen vor sich ausbreiten sieht, spürt man sofort, dass es sich hervorragend lässt. Die sanften Kurven, die frische Luft und das Rauschen des Motors verleihen einem ein unvergleichliches Erlebnis.

Egal, ob man durch malerische Landschaften cruiset oder die Straßen in der Stadt erkundet, das Fahren wird zu einer wahren Wohltat für die Seele. Wenn man sich in einem komfortablen Auto befindet, ist jeder Kilometer ein Genuss. Die durchdachte Technik sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern auch für ein angenehmes Fahrgefühl.

Mit jedem Gangwechsel und jedem Beschleunigen verschmilzt man förmlich mit dem Fahrzeug. Wo auch immer die Reise hingeht, man erlebt jeden Moment in vollen Zügen. Das Fahren wird zum Vergnügen, zur Entspannung und zu einem echten Highlight des Alltags. Es lässt sich also auf wunderbare Weise fahren – und das macht jede Fahrt zu einem unvergesslichen Abenteuer.

Die motorbezogene Versicherungssteuer

ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haft­pflichtprämie eingehoben wird.

  • PKW (Benzin & Diesel): Seit dem 01.10.2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer nicht mehr nur anhand der Motorleistung (kW) berechnet, sondern auch der CO2-Ausstoß (g/km) fließt in die Berechnung ein. Seit 01.01.2021 wurde der CO2-Abzugsbetrag nochmals gesenkt.
     
  • Motorräder: Auch für Motorräder gilt eine geänderte Berechnungsmethode. Neben dem Hubraum wird seit dem 01.10.2020 zusätzlich der CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage herangezogen. 
     
  • Elektroautos, Elektromotorräder & Plug-in-Hybride: 
    Bislang waren Elektroautos von der MBV befreit. Diese Steuerbefreiung endet am 01.04.2025 für bestehende sowie neue E-Autos und E-Motorräder. Ab diesem Datum richtet sich die Besteuerung von E-Autos & Motorrädern nach dem Eigengewicht sowie der im Zulassungsschein eingetragenen 30-Minuten-Nennleistung. Auch für Plug-in-Hybride, die nach dem 30.09.2020 zugelassen wurden, entfällt ab 01.04.2025 der bisherige CO2-Abzug, was die Steuerbelastung für diese Fahrzeuge erhöht. Das bedeutet, dass Besitzer von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen im Laufe des Jahres eine Vorschreibung für die motorbezogene Versicherungssteuer erhalten werden.

Welche Fahrzeuge sind von der Steuer befreit?

 

  • Invalidenkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit besonderen Kenn­zeichen:
    • (Blaues) Probefahrtkennzeichen
    • (Grünes) Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge, die für Menschen mit Behinderung zugelassen sind, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet 3,5 Tonnen nicht.
    • Das Fahrzeug ist ausschließlich auf eine Person mit Behinderung zugelassen.Der Besitzer verfügt über einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“.
    • Das Fahrzeug wird vorrangig zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung sowie für Fahrten genutzt, die seinen individuellen Bedürfnissen oder seiner Haushaltsführung dienen.

Versicherung zahlt Wohnmobil auf eigenem Grundstück

Wessen Haus beispielsweise aufgrund eines Unwetters und daraus resultierend durch ein abgedecktes Dach vorübergehend nicht mehr bewohnen kann, der kann sich unter anderem auch ein Wohnmobil mieten und dies auf einem seinem eigenen Grundstück nutzen. Nicht wenige Versicherungsnehmer bevorzugten diese Variante, da sie in diesem Fall in der Nähe des eigenen Hauses und auf ihrem eigenen Grundstück bleiben können

Die Versicherungsgesellschaft hat in aller Regel die Pflicht, die Kosten für die Miete eines solchen Wohnmobils zu übernehmen. Dies ist durchaus nicht abwegig, denn alternativ würde der Versicherer auch die Übernachtungskosten erstatten, die bei einer Unterbringung im Hotelzimmer anfallen würden. Insbesondere solche Schadensopfer, die ihr Haus beispielsweise während der Sanierungs- oder Umbauarbeiten nicht ohne Aufsicht lassen möchten, entscheiden sich immer häufiger für eine solche Unterbringung. Zuständig ist je nach Art und Ursache des Schadens entweder die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung.

Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung

Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
h je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.


 

 

 

 

     

 

       

 

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